Bemerkung

Um einen Antrag um eine Bescheinigung an KRK auf den elektronischen Weg zu stellen, sollte man über eine qualifizierte elektronische Signatur, vertrauenswürdigen Unterschrift (podpis zaufany) oder elektronische persönliche Signatur (podpis osobisty) besitzen.

Das ausgegebene Dokument ist in dem XML-Format, das man auf dem Computerdatenträger speichern kann (z.B. USB-Speicher, CD-Platte, DVD). Die Visualisierung der Bescheinigung ist nur bei der Anwendung der Funktionalität von e-KRK möglich. Der Ausdruck ist kein Dokument.

Die Gebühr sollte man nur durch die auf e-KRK zur Verfügung gestellten Zahlungsoptionen entrichten.

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e-Plattform MS
Polnisches Strafregister (KRK)

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