Bemerkung

Um einen Antrag um eine Bescheinigung an KRK auf den elektronischen Weg zu stellen, sollte man über eine qualifizierte elektronische Signatur, vertrauenswürdigen Unterschrift (podpis zaufany) oder elektronische persönliche Signatur (podpis osobisty) besitzen.

Das ausgegebene Dokument ist in dem XML-Format, das man auf dem Computerdatenträger speichern kann (z.B. USB-Speicher, CD-Platte, DVD). Die Visualisierung der Bescheinigung ist nur bei der Anwendung der Funktionalität von e-KRK möglich. Der Ausdruck ist kein Dokument.

Die Gebühr sollte man nur durch die auf e-KRK zur Verfügung gestellten Zahlungsoptionen entrichten.

W związku ze zmianą operatora płatności od 3 lutego 2017r. funkcja Elektronicznego Potwierdzenia Opłaty (EPO) nie będzie dostępna
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e-Plattform MS
Polnisches Strafregister (KRK)

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